7.Fisch- und Reptilienbörse - Börsenordnung
I. Allgemeiner Teil
Börsenordnung
I. Allgemeiner Teil
Die Börsenordnung wurde erlassen von
Nevenko Francetic, Hauptstr. 42, 79395 Neuenburg-Steinenstadt
Tel. 07635 824355
1. Geltungsbereich, Veranstalter und Börsenverantwortlicher
Diese Börsenordnung gilt für die 7. Fisch- und Reptilienbörse im Dreiländereck
Im Bürgerhaus Müllheim, Hauptstr. 122, D-79379 Müllheim
Am Samstag, den
Die Börse wird veranstaltet durch
Nevenko Francetic, Hauptstr. 42, 79395 Neuenburg-Steinenstadt
Tel. 07635 824355
Für Organisation und Durchführung der Börse ist verantwortlich:
Nevenko Francetic, Hauptstr. 42, 79395 Neuenburg-Steinenstadt
Tel. 07635 824355
2. Gegenstand der Börse
Die Börse dient ausschließlich dem Verkauf und/oder Tausch von
Reptilien, Wirbellosen, Fischen, Futtertiere
sowie tierschutzgerechtes Zubehör und Fachliteratur unmittelbar durch den Anbieter
3. Börsenteilnehmer
- Die Börse dient grundsätzlich dem Angebot von Tieren zum Verkauf oder Tausch
durch Privatpersonen
- Gewerbsmäßige Züchter und Händler müssen im Besitz einer Erlaubnis nach § 11
Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 TierSchG sein und diese auf Verlangen der zuständigen
Behörde vorzeigen
- Gewerbsmäßige Händler dürfen Tiere nur dann anbieten, wenn sie sich
bis zum
- Alle Anbieter müssen die
= durch die zuständige Behörde verfügten Auflagen, soweit sie die Anbieter betreffen,
= relevanten tierschutzrechtlichen Bestimmungen und
= die Börsenordnung
Kennen und sich vor Börsenbeginn auf ihre Einhaltung verpflichten
-- Das Anbieten von Tieren ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich
- Jedem Anbieter steht nur der zugewiesene Platz zur Verfügung
- Anbieter, die Tiere in ungeeigneten Behältnissen anbieten, werden nicht
zugelassen bzw. der Börse verwiesen.
4. Allgemeine Durchführungsbestimmungen
- Der Besucherverkehr in den Börsenräumen beginnt um
- In den Börsenräumen besteht Rauchverbot
- Tiere, die nicht auf der Tierbörse angeboten werden sollen, haben keinen Zutritt
zum Börsengelände
5. Ausübung des Hausrechts
- Der Börsenverantwortliche und die Aufsichtspersonen sind gegenüber den
Anbietern und Besuchern weisungsberechtigt. Sie können bei Zuwiderhandlungen
gegen durch die zuständige Behörde verfügte Auflagen, die Börsenordnung oder
tierschutzrechtlichen Bestimmungen Personen von der Börse ausschließen
- Bei schwerwiegenden Verstößen oder im Wiederholungsfall kann ein Anbieter oder
Besucher zeitlich begrenzt oder auf Dauer von der Teilnahme an weiteren Börsen
dieses Veranstalters ausgeschlossen werden.
II. Angebot, Kauf und Tausch von Tieren
6. Angebotene Tiere
- Das Anbieten von Wildfängen (Naturentnahmen) ist nur statthaft, wenn sichergestellt ist, dass
die angebotenen Individuen in einer privaten Haltung tiergerecht gehalten werden können. Diese
kann z.B. durch den Nachweis erfolgen, dass die Tiere seit mehreren Jahren in menschlicher
Obhut gehalten wurden. Sofern eine Herkunftsbescheinigung nicht ohnehin auf Grund geltender
Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist, kann der Käufer verlangen, dass ihm der Verkäufer eine
Bescheinigung über die Herkunft der Tiere ausstellt.
- Kranke, verletzte, geschwächte, abgemagerte oder solche Tiere, bei denen Verstöße gegen das
Tierschutzgesetz, insbesondere § 6 (Amputation) oder § 11 b (Qualzucht vgl. Gutachten zur
Auslegung von §11 b des Tierschutzgesetzes) festzustellen sind, gestresste Tiere oder Tiere
mit sonstigen erheblichen Verhaltensauffälligkeiten dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände
verbracht werden. Wird ein solches Tier während der Veranstaltung beobachtet , muß es
umgehend abgesondert und im Bedarfsfall behandelt werden
- Jungtiere, die noch nicht entwöhnt sind, oder Tiere, die noch nicht selbständig Futter und Wasser
aufnehmen können, dürfen nicht angeboten werden
- Das Anbieten folgender Tierarten bzw. -Kategorien ist untersagt: Exotische Nager, Kleinsäuger
Ausgenommen Futtertiere
7. Abgabe von Tieren an Kinder und Jugendliche
Tiere dürfen an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nur im Beisein eines der Erziehungsberechtigten abgegeben werden.
8. Allgemeine Anforderungen an die Präsentation der Tiere
- Die Tiere müssen sich bis spätestens um
auf dem Verkaufsstand befinden.
Die Anbieter müssen mit ihren Tieren das Börsengelände um
- Die Tiere sind ständig durch den Anbieter oder von ihm beauftragte geeignete Person in
ausreichender Anzahl zu beaufsichtigen
- Für jedes geschützte Tier sind die Originalpapiere mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen
- Jedes Tier ist einzeln zu unterbringen, das gilt auch dann, wenn die Tiere paarweise oder als
Zuchtgruppe abgegeben werden sollen.
- In der Zeitspanne zwischen dem Erwerb eines Tieres und der Abreise des
Erwerbenden muß das Tier entweder am Verkaufsstand belassen oder in dem
dafür vorgesehenen, separaten Bereich auf dem Börsengelände aufgewahrt
werden.
Dieser befindet sich am Eingang auf der linken Seite
- Unverträgliche Tiere müssen zu jeder Phase des Transportes und der Börse
getrennt gehalten werden.
Das Anbieten von Futtertieren und Beutegreifern erfordert eine räumliche Trennung.
Diese hat durch eine Trennung des Angebotsstandes in zwei Segmente zu erfolgen.
- Jeder Anbieter von Tieren hat eine ausreichende Anzahl geeigneter Behältnisse
bereit zu halten, die er dem Käufer für den tiergerechten Transport zur Verfügung
stellen kann.
9. Verkaufbehältnisse
- Als Verkaufsbehältnisse sind nur solche Behältnisse zugelassen, die von ihrer
Größe und den darin realisierbaren Unweltbedingungen den Ansprüchen der
angebotenen Tiere gerecht werden. Eine genauere Darstellung unter
Berücksichtigung der tierart- bzw. tierkategoriespezifischen Anforderungen findet
sich in Abschnitt III (Spezifische Durchführungsbestimmungen.
- Die Behältnisse müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein und vor jeder
Wiederverwendung gereinigt und desinfiziert werden. Eine ausreichende Belüftung
muss gewährleistet und ggf. ausreichen geeignetes Bodensubtrat vorhanden sein.
Zur Vermeidung von unnötigem Stress dürfen die Behältnisse möglichst nur vorne
einer Seite her einsehbar sein. Für geeignete Rückzugsmöglichkeiten - soweit nicht
vorhanden - stellt der Organisator gem. Vereinbarung mit dem Veterinäramt
Pappstreifen zur Verfügung, die auf die Behältnisse gelegt werden, insbesondere
wenn die angebotenen Tiere nachtaktiv oder besonders stressanfällig sind.
- Die Behältnisse sind durch den Anbieter gegen das Hineingreifen und die
Entnahme von Tieren durch Unbefugte zu sichern.
- Verkaufsbehältnisse müssen mindestens in Tischhöhe stehen
- Um zu vermeiden, dass die Verkaufsbehältnisse angerempelt oder durch
Unbefugte aufgenommen werden, ist es notwendig, die Anordnung zweier
Tischreihen bei gleichzeitiger Positionierung der Verkaufsbehältnisse auf der
den Besuchern abgewandten Tischreihe oder als vergleichbare Maßnahme, einen
Mindestabstand zwischen Besuchergang und Verkaufsbehältnissen von mind.
20 cm sicherzustellen
- Verkaufsbehältnisse dürfen nur gestapelt werden, wenn daraus keine
Beeinträchtigung der Tiere, z.B. durch schlechte Lüftung, herabfallende Fäkalien,
aggressive Auseinandersetzungen oder die Gefahr des Umfallens des
Behälterstapels resultieren kann.
- es ist darauf zu achten, dass Behältnisse in denen Tiere verwahrt werden und die
sich nicht auf dem Tisch befinden die genannten Bedingungen erfüllen müssen.
- ebenso ist sicherzustellen, dass alle Tiere, insbesondere Gifttiere, nur in verschlossen gesicherten
Behältnissen zu halten sind und ein unbefugtes Herausnehmen ausgeschlossen werden kann
- Durch geeignete technische Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass die Wassertemperaturen
angebotenen Fischen zuträglich ist. Je nach Temperaturanforderung der Art muss das Aquarium
während der Börse unter Umständen beheizt werden. An jedem Stand muss ein Thermometer vorhanden sein.
- Alle Becken sind mindestens in Tischhöhe (80 cm) und so aufzustellen, dass die Fische nur von einer Seite und/oder von oben besichtigt werden können (z.B. Papprückwand und Pappzwischenwände, Anstrich)
- Alle Aquarien sollten mit einem Mindestmaß an Rückzugsmöglichkeiten (z.B. Pflanzenteile, Pflanze im Topf, Stein, Tonscherben o.ä.) und ggf. Bodengrund ausgestattet werden. Wird auf Bodengrund verzichtet, ist der Boden auf andere Weise undurchsichtig zu gestalten (z.B. Anstrich)
10. Besondere Bestimmungen zur Sicherstellung des Tierschutzes
- Geschlechtsbestimmungen mit Hilfsmitteln, z.B. Sonden, sind auf der Börse nicht
zulässig.
- Das Beklopfen oder Schütteln aus den Behältnissen mit Tieren ist tierschutzwidrig
und deshalb zu verhindern.
- Das Herausnehmen der Tiere aus den Behältnissen darf nur durch den Anbieter
bei Vorliegen eines triftigen Grundes, z. B. einer ernsten Kaufabsicht, erfolgen.
Nicht statthaft sind: das Herausnehmen zu Werbezwecken sowie ein Herumreichen
unter den Besuchern.
- Den Tieren muss unter Beachtung tierartspezifischer Anforderungen ausreichen
Futter und Flüssigkeit im hygienisch einwandfreien Zustand zur Verfügung gestellt
werden.
- Beim Transport sind die einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und
der Tierschutztransportverordnung zu beachten. Insbesondere dürfen den Tieren
keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Der
Transport der Tiere darf nur in geeigneten Transportmitteln unter zuträglichen
Klimabedingungen und soweit erforderlich mit ausreichendem Sichtschutz erfolgen.
Zur Auslegung können die CITES Leitlinien für den Transport und die IATA-
Richtlinien herangezogen werden.
- Die Aufbewahrung von Tieren in unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen ist
verboten, wenn mit ungünstigen klimatischen Bedingungen zu rechnen ist.
11. Behandlung erkrankter Tiere
Erkrankte oder verletzte Tiere sind abzusondern und nach Bedarf zu behandeln. Der nachfolgende Tierarzt ist in Rufbereitschaft:
Herr Dr. Elmer Breuer, Östliche Allee 11, 79379 Müllheim
Tel. 07631 2622 / Mobil 0171 7772622
12. Beratung und Information
- Name und Anschrift des Anbieters sind an gut sichtbarer Stelle unmittelbar am
Angebotsplatz anzubringen. Darüber hinaus sind die Verkaufsbehältnisse in
geeigneter Form mit Hinweisschildern zu versehen, aus denen folgende Angaben
zu entnehmen sind:
= Name/ n der Tierart/en (wissenschaftlich und deutsch)
= Herkunft
= Geschlecht
= Haltungsvoraussetzungen und Pflegehinweise, z.B. Vergesellschaftung, Temperatur, Wasserwerte, Luftfeuchtigkeit
= Adultgröße
= Fütterungshinweise bei so genannten Nahrungsspezialisten
= Schutzstatus nach Artenschutzrecht
= Giftigkeitsgrad
= Geburts- bzw. Schlupfdatum soweit bekannt
= gegebenenfalls Preis bzw. Tauschwert
Auf Angaben, die sich auch dem unkundigen Besucher erschließen kann verzichtet werden.
- Der Anbieter hat den Käufer bzw. Tauschpartner über die Haltungs-, Fütterungs-
und Pflegebedingungen der angebotenen Tiere fachkundig zu beraten
- Tieranbieter müssen die Käufer auf eine mögliche Trächtigkeit von Tieren
hinweisen.
Abschnitt III
Auszug aus
Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien
vom
Bedingungen für die Durchführung von Reptilienbörsen
Das Anbieten von Reptilien außerhalb von Zoofachgeschäften ist nur im Rahmen von organisierten Reptilienbörsen zu akzeptieren. Sie werden als Forum für einen direkten Kontakt zwischen Amphibien- und Reptilienzüchtern und interessierten Terrarianern oder allgemein Interessierten durchgeführt. Sie sind als unmittelbarer Austausch von Tieren und Informationen zwischen den Züchtern und zwischen Züchtern und Einsteigern in die Reptilienhaltung gedacht.
Zielsetzung dieser Reptilienbörsen ist, den Massenimport von Wildtieren einzudämmen und zu selbsterhaltenden Populationen in menschlicher Obhut beizutragen.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
1. Für den An- und Abtransport und auch für die zeitweise Unterbringung von nicht ausgestellten Exemplaren sind thermostabile Behälter, z. B. Kühlboxen, Styroporboxen o. ä., zu verwenden. Erforderlichenfalls sind diese Behältnisse durch Wärmeakkus oder -flaschen zu temperieren. Die Dauer von Reptilienbörsen ist auf maximal 10 Stunden zu beschränken.
Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Zierfischen (Süßwasser) vom (
Zierfische (Süßwasser)
Es sollten nur Fische aus einem Lebensraum in einem speziell für sie eingerichtetem Aquarium zusammengehalten werden z.B. lebendgebärende Zahnkarpfen, wie Guppy, Platy, Schwertträger und Black Molly. Sollen verschiedene Arten miteinander in einem Aquarium gehalten werden, ist unbedingt darauf zu achten, dass die Fische hinsichtlich des Sozialverhaltens sowie ihrer Ansprüche an die Wassertemperatur und -qualität zueinander passen. Außerdem muss die Einrichtung des Aquariums den Bedürfnissen aller Arten gerecht werden. Wählen Sie die Fischpopulation so aus, dass jeder Art genug Fläche bleibt, um sich zu entfalten. Die Mindestanforderungen an die Haltung von Zierfischen (Süßwasser) finden Sie in einem Gutachten
des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) von 1998.
Vergesellschaftung
Allgemeine Aussagen über die Besatzdichte erscheinen nicht sinnvoll, da sie von zu vielen Variablen (z.B. Fischart, Alter, biologische Aktivitätsphase, Ausstattung, Zahlenverhältnis der Geschlechter, Größe des Aquariums) abhängen und deshalb zu stark vereinfacht werden müssten. Als Richtwert kann dem Anfänger die Formel "1 cm Fisch auf 1 Liter Wasser" zunächst als Orientierungshilfe für die mögliche Anzahl der Fische im Aquarium dienen.
Jede Fischart sollte im Aquarium entsprechend ihrer natürlichen Sozialstruktur gehalten werden, d.h. in Schwärmen lebende Fische in Gruppen von mindestens 10, gesellige Fische in Gruppen von mindestens 5 Fischen, paarweise lebende Fische entsprechend paarweise und Einzelgänger einzeln.
Aquarium / Standort
- Die Aquariengröße ist unbedingt dem Platzbedarf der Fische anzupassen (genaue Angaben s. Gutachten). Da die Wasserqualität umso stabiler ist, je größer das Wasservolumen eines Aquariums ist, sollte das Aquarienvolumen für die dauerhafte Haltung 60 l nicht unterschreiten. Als absolutes Mindestmaß für die dauerhafte Haltung wird ein Aquariumvolumen von 54 l angegeben.
- Bei Fischen, die springen (z.B. lebendgebärende Zahnkarpfen) muss das Aquarium abgedeckt werden.
- Standort: auf einem stabilen Tisch am besten auf einer 0,5-1cm dicke Styroporplatte (Isolation), geschützt vor direkter Sonneneinstrahlung, Deckentraglast beachten.
- Der Boden des Aquariums sollte nicht durchsichtig sein.
- Die Mindestanforderungen an die Haltungsbedingungen in Bezug auf Wassertemperatur, Wasserhärte, pH-Wert und Schadstoffgehalt für die am häufigsten gekauften Fischarten werden in dem Gutachten des BMELV tabellarisch aufgelistet.
- Haltungsbedingungen jenseits der in diesem Gutachten angegebenen Grenzen sind nicht akzeptabel.
Ausstattung
Die Ausstattung eines Aquariums muss sich nach den Bedürfnissen der Fische richten, dazu gehören:
- Versteck- und Deckungsmöglichkeiten (Steine, Wurzeln, Pflanzen)
- Technische Einrichtung zur Sicherung der Wasserqualität (Filter, Heizung, Lüftung, Wasseraufbereiter).
- Bodengrund: Kies (hell) oder Blähton, Basalt- oder Lavasplit mit abgerundeten Kanten (dunkel).
- Die Größe des Schwimmraumes muss den artspezifischen Bewegungsbedürfnissen entsprechen.
- Beleuchtung (Leuchtstoffröhre) mit Zeitschaltuhr über 12-14 Stunden täglich.
Fütterung
- Die meisten der häufig gekauften Fischarten sind Allesfresser, für die im Handel zahlreiche Fertigfutter und Frostfuttersorten, verschiedenstes gefriergetrocknetes Futter und zahlreiche Lebendfutterorganismen erhältlich sind.
- Für eine ausgewogen Ernährung, verfüttern Sie am besten abwechselnd verschiedene Futtersorten.
- In der Regel werden Fische im Aquarium eher Überfüttert, was zur Verfettung führen kann.
Reinigung / Kontrolle
- Täglich: Kontrolle der Fische, der Wassertemperatur und der Geräte sowie Entfernung von abgestorbenen Pflanzenteilen und toter Fische.
- Alle 1-3 Wochen: Wasserwechsel (1/4 bis 1/3 des Wassers) und zeitlich versetzt dazu Filterreinigung.
- Mindestens alle 14 Tage sollten die Wasserparameter Nitrit- und Nitratgehalt sowie der pH-Wert kontrolliert werden.
- Nicht alles (Becken, Filter und die Einrichtung) gleichzeitig reinigen!
- Fische dürfen keinen plötzlichen Veränderungen der Wasserwerte ausgesetzt werden.
Häufige Erkrankungen
Vergesellschaftung ungeeigneter Arten, zu dichter Besatz, Verfettung, die falsche (komplette) Reinigung, die zu späte Entfernung toter Fische und eine mangelnde Quarantäne könne zu Krankheiten und Verlusten im Aquarium führen.
Beim Kauf beachten Bevor Sie ein neues Aquarium mit Fischen besetzen, planen Sie unbedingt 4-6 Wochen "Leerlauf" ohne Fische ein. Diese Zeit ist empfehlenswert, damit sich das sensible Zusammenspiel der verschiedenen Faktoren in einem Aquarium (z.B. Wassertemperatur, Wasserhärte, Mineralstoffe, Nitratbelastung, Bakteriengehalt) einpendeln kann. Überprüfen Sie während dieser Zeit regelmäßig die Wassereigenschaften und berücksichtigen Sie diese am besten auch bei der Auswahl der Fische.
Bitte kaufen Sie keine extremen Zuchtformen (z.B. „Teleskopaugen“)!
Wenn Sie neue Fisch zukaufen, müssen diese unbedingt in Quarantäne, d.h. mind. 4 Wochen in ein 2. Aquarium mit gesonderten Geräten und Hilfsmittel, weil Neuzugänge sehr krankheitsanfällig sind.
Sonstiges
Aus Gründen des Tierschutzes sind Säulenaquarien, Wandbildaquarien und Goldfischgläser abzulehnen! In Goldfischkugeln und Säulenaquarien fehlen Rückzugsmöglichkeiten und der Gasaustausch an der Wasseroberfläche ist.


